Statuten

Satzung des GUR

§ 1 Name und Sitz

Unter dem Namen "Gemeinschaft Unabhängiger Reisender (GUR)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Agriswil.

§ 2 Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung des unabhängigen Reisens und die Pflege von Freundschaften unter Gleichgesinnten.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.

§ 4 Mittel

Die Mittel des Vereins bestehen aus Mitgliederbeiträgen, Spenden und allfälligen Erträgen aus Vereinsanlässen.

§ 5 Organe

Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren.

§ 6 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann durch eine zu diesem Zweck einberufene Generalversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.

Gegründet am 15. März 1993 in Agriswil.