Statuten
Satzung des GUR
§ 1 Name und Sitz
Unter dem Namen "Gemeinschaft Unabhängiger Reisender (GUR)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Agriswil.
§ 2 Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung des unabhängigen Reisens und die Pflege von Freundschaften unter Gleichgesinnten.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
§ 4 Mittel
Die Mittel des Vereins bestehen aus Mitgliederbeiträgen, Spenden und allfälligen Erträgen aus Vereinsanlässen.
§ 5 Organe
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren.
§ 6 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch eine zu diesem Zweck einberufene Generalversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
Gegründet am 15. März 1993 in Agriswil.